Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (ab 2025: 1.500 €) zurück zubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
- Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen:
– Installationen zb. Sanitär, Heizung, Klima usw.
– Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
- Von Wann bis Wann ist er Gültig ?:
– Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern.
Mehr Informationen Zum Handwerkerbonus und Antragsstellung finden sie unter : www.handwerkerbonus.gv.at
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich in unserem Neuen Firmengebäude zur Verfügung.