Kesseltausch Förderung

4. November 2025

Bereiche mit Förderung

  • Austausch alter fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektroheizung)
  • Förderung für klimafreundliche Alternativen:

                            – Nah- oder Fernwärme

                             – Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)

                             – Wärmepumpe

 

Wer kann einreichen?

  • Privatpersonen (Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Bauberechtigte)
  • Für Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser
  • Kein Nachweis des Hauptwohnsitzes erforderlich
  • Keine Einkommensprüfung

 

Förderungsart

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
  • Förderung bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten
  • Auszahlung nach erfolgter Prüfung durch die KPC

 

Förderhöhe

  • Wärmepumpe: bis zu 7.500 €
  • Holzzentralheizung: bis zu 8.500 €
  • Nah-/Fernwärme-Anschluss: bis zu 6.500 €
  • Bonus für thermische Solaranlage: + 2.500 €
  • Bonus für Tiefenbohrung oder Brunnen: + 5.000 €

 

Zeiträume

  • Registrierung und Antragstellung ab November 2025 möglich  
  • Förderzeitraum bis 31. Dezember 2026 (solange Budget vorhanden)
  • Nach Registrierung: 9 Monate Zeit für Umsetzung & Antrag

 

Voraussetzungen

  • Heizungstausch muss von einer befugten Fachfirma durchgeführt werden
  • Alte fossile Heizung muss vollständig stillgelegt und entsorgt werden
  • Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein

 

Erforderliche Unterlagen

  • Energieberatungsprotokoll (vom jeweiligen Bundesland)
  • Rechnungen & Zahlungsnachweise
  • Endabrechnungsformular

 

Registrierung & Antragstellung

 

Unterstützung durch Uns

  • Beratung zur passenden Heizlösung
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Planung, Montage & Inbetriebnahme

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