Bereiche mit Förderung
- Austausch alter fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektroheizung)
- Förderung für klimafreundliche Alternativen:
– Nah- oder Fernwärme
– Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)
– Wärmepumpe
Wer kann einreichen?
- Privatpersonen (Eigentümer:innen, Mieter:innen oder Bauberechtigte)
- Für Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser
- Kein Nachweis des Hauptwohnsitzes erforderlich
- Keine Einkommensprüfung
Förderungsart
- Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
- Förderung bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten
- Auszahlung nach erfolgter Prüfung durch die KPC
Förderhöhe
- Wärmepumpe: bis zu 7.500 €
- Holzzentralheizung: bis zu 8.500 €
- Nah-/Fernwärme-Anschluss: bis zu 6.500 €
- Bonus für thermische Solaranlage: + 2.500 €
- Bonus für Tiefenbohrung oder Brunnen: + 5.000 €
Zeiträume
- Registrierung und Antragstellung ab November 2025 möglich
- Förderzeitraum bis 31. Dezember 2026 (solange Budget vorhanden)
- Nach Registrierung: 9 Monate Zeit für Umsetzung & Antrag
Voraussetzungen
- Heizungstausch muss von einer befugten Fachfirma durchgeführt werden
- Alte fossile Heizung muss vollständig stillgelegt und entsorgt werden
- Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein
Erforderliche Unterlagen
- Energieberatungsprotokoll (vom jeweiligen Bundesland)
- Rechnungen & Zahlungsnachweise
- Endabrechnungsformular
Registrierung & Antragstellung
- Online unter www.sanierungsoffensive.gv.at
- Registrierung sichert das Budget für 9 Monate
- Antragstellung ausschließlich online
Unterstützung durch Uns
- Beratung zur passenden Heizlösung
- Hilfe bei der Antragstellung
- Planung, Montage & Inbetriebnahme